Ihr Weg zu mir

Meine Räume im zentral gelegenen ABAKUS Business-Center garantieren den Schutz Ihrer Privatsphäre.
Dr. med. Matthias Israel
Praxis für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Blasewitzer Str. 41
01307 Dresden
Für erste Fragen oder Terminwünsche können Sie mich gerne telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular erreichen.

03 51 / 4 50 47 08
Montag bis Freitag:
8:00-17:00 Uhr
Leider bestehen Wartezeiten von mehreren Wochen bis zu einem ersten Termin. In der Praxis werden Sie dann exakt zum Termin behandelt.
Honorar
In meiner privatärztlichen Praxis kann ich PatientInnen mit einer privaten Krankenversicherung sowie Beihilfeberechtigte behandeln. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Gern können Sie auch als SelbstzahlerIn zur Beratung oder Supervision zu mir kommen.
Nach dem sogenannten „Patientenrechtegesetz“ werde ich Sie vor Beginn der Therapie über die voraussichtlichen Kosten aufklären.
Ich bitte Sie, vorab Ihren persönlichen Versicherungsschutz für Psychotherapie mit Ihrer Krankenversicherung zu klären.

Kostenerstattung für gesetzlich versicherte PatientInnen
Als privatärztlich tätiger Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie für Psychiatrie verfüge ich über keinen Versorgungsauftrag für PatienteInnen mit einer gesetzlichen Krankenversicherung. Dies hat nichts mit der Qualität meiner Therapie oder meiner fachlichen Expertise zu tun.
Dennoch ist die Kostenübernahme für gesetzlich krankenversicherte PatientInnen im Ausnahmefall möglich. Dazu benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung über die Dringlichkeit einer notwendigen Psychotherapie sowie den Nachweis, dass Sie innerhalb der nächsten drei Monate keinen festen Behandlungsplatz in Ihrer Wohnumgebung in Aussicht haben.
Wichtig ist, dass Sie nicht zu lange warten, so dass die Beschwerden chronisch werden können. Der Zusammenhang zwischen Behandlungserfolg und zeitnahem Therapiebeginn – bei sonst gleichen Voraussetzungen – ist vielfach wissenschaftlich belegt. Die gesetzlichen Krankenkassen sind daher verpflichtet, Ihren Mitgliedern eine Psychotherapie nach einer zumutbaren Wartezeit zu ermöglichen: für Erwachsene maximal sechs Wochen, im Einzelfall auch drei Monate.
Für ein Kostenerstattungsverfahren bei Ihrer Krankenkasse benötigen Sie:
- Formlosen schriftlichen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse über die Notwendigkeit einer Psychotherapie
- Angabe von mindestens fünf von Ihnen in Ihrem Wohnumfeld kontaktierten Vertragspsychotherapeuten mit einer Wartezeit von über drei Monaten – genaue Angabe von Datum der Anfrage, Name der Therapeuten und genannter Wartezeit
- Fach- oder hausärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit einer dringenden Psychotherapie
Leider zeigt die Erfahrung der letzten Jahre, dass die Krankenkassen das beschriebene Verfahren trotz Ihres Rechtsanspruchs nach § 13 Absatz 3 SGB V in den allermeisten Fällen nicht bewilligen.
Weitere Informationen zur Kostenerstattung finden Sie hier:
Ratgeber Kostenerstattung herunterladen (PDF)